Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
Sabine Lerch (im Folgenden SL) führt Coachings und Workshops gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (AG, auch Kundin, Klientin und Coachee) als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin erkennt SL nicht an. Auch wenn SL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SL.
Vertragsgegenstand und Haftung
Bei der Tätigkeit von SL handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die von SL abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand ist daher die Erbringung der im Angebot oder im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten privaten oder geschäftlichen Erfolges. Insbesondere schuldet SL nicht ein bestimmtes privates oder wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von SL bereiten die persönliche und unternehmerische Entscheidung der Auftraggeberin vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. SL weist ausdrücklich darauf hin, dass sich der Inhalt der Angebote sowie der Coaching- und Workshop-Leistung ausschließlich auf die individuelle Kunden/Klienten-Situation bezieht und keine allgemein gültigen Aussagen enthält. Die Coach steht dafür ein, dass sie ihr Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Angebote und Zahlungsbedingungen (Coaching und Seminare/Workshops)
Das im Angebot vereinbarte Honorar für Coaching-Leistungen ist Rechnungsgrundlage. Der Betrag ist spätestens 7·Tage vor Beginn des Coachings/ Seminars oder der Veranstaltung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Befindet sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen gegenüber SL in Verzug, so ist SL berechtigt, ihre Arbeit einzustellen, bis die offenen Forderungen erfüllt sind.
Terminvereinbarungen und Absagen (Coaching)
Termine werden zwischen SL und dem Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden einvernehmlich vereinbart. Ein gebuchter Termin ist 48 Stunden vorher abzusagen. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Leistungserbringung und Leistungsort (Coaching)
Das Coaching findet nach Wahl des Klienten entweder in den Räumen des Coaches oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort nach vorheriger Terminabsprache statt. Ein Coaching über Zoom ist gleichfalls möglich. Die Klientin trägt die Verantwortung für ihre technischen Voraussetzungen. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht.
Offenbarungs- und Mitwirkungspflicht (Coaching)
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet.
Abweichende Regelungen (Coaching)
Entscheidet eine Klientin, dass sie die Dienstleistung von SL nicht weiter in Anspruch nehmen möchte, kann sie jederzeit die Beauftragung beenden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen und gebuchte Pakete sind unabhängig davon zu begleichen.
Über die folgenden Links können Sie sich über diese Möglichkeit für die am meisten verwendeten Browser informieren:
– Internet Explorer: http://support.microsoft.com/gp/cookies/en
– Firefox: http://support.mozilla.com/en-US/kb/Cookies
– Google Chrome: http://www.google.com/support/chrome/bin/answer.py?hl=en&answer=95647
– Safari: http://docs.info.apple.com/article.html?path=Safari/3.0/en/9277.html
– Opera: http://www.opera.com/browser/tutorials/security/privacy/Terminvereinbarungen und Stornierungen (inhouse Seminare)
Die Termine für Seminare werden zwischen SL und den Auftraggeber*innen (Unternehmen, Wissenschaftliche Institute) vereinbart. Wird eine firmen-/institutsinterne Veranstaltung von den AG storniert oder verschoben, gelten folgende Regelungen:
- bis 60 Tage vor dem Termin 25% des Honorars
- 59 bis 30 Tage vor Termin 50% des Honorars
- 29 bis 0 Tage vor Termin 100% des Honorars
Kosten für Fremdleistungen, wie Hotel, Fahrt,- Flugkosten etc., gehen grundsätzlich zu Lasten der AG.
Die Benennung einer Vertretung, eine Umbuchung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht, (E-Mail) erfolgen.Stornierungen (Seminare) durch die Seminarleiterin
Sofern die Trainerin verhindert ist, eine Veranstaltung durchzuführen, so wird sie dies unverzüglich mitteilen und einen Ersatztermin anbieten. In diesem Falle können die AG vom betreffenden Teil des Vertrages zurücktreten.
Als Lieferantin einer Dienstleistung haftet SL im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinaus gehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung der Trainerin oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.Offenes Veranstaltungsangebot (Seminare, Workshops)
Anmeldung, Zahlungsbedingungen und Stornierungen Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Jede Teilnehmerin erhält darauf folgend eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Rechnung und weiteren Angaben. Die Rechnung ist spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte SL aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl) gezwungen sein, die Veranstaltung abzusagen, so zahlt SL die volle Veranstaltungsgebühr zurück. Weitere Ansprüche an SL können nicht geltend gemacht werden.
Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse (Coaching und Seminare/Workshops)
SL ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird sie den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die Klientin, aus welchen Gründen auch immer, nicht rechtzeitig erreichbar sein sollte, besteht dennoch kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstigen Kosten.
Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching- Zwecken angefertigt werden.
Nutzungsrechte
Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen beim Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klientin bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Sektenerklärung
Die Angebote von SL beruhen auf fundierten wissenschaftlichen und anerkannten Grundlagen – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanziert sich SL ausdrücklich von Organisationen wie Scientology oder dergleichen und lehnt jegliche Methoden, Verbindungen und Zusammenarbeit mit solchen ab.
Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien München.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt. (Salvatorische Klausel).